zenillustration

KOKYUDO Martial Arts

The Breath of Life / Der Weg der inneren Stärke

STATUTEN


Artikel # 1
Der Kampfkunstverein Kokyudo in Basel fördert die Verbreitung und Ausübung alter chinesischer und okinawischer Kampfkünste, die gemeinhin unter den Begriffen Kung Fu, Tai Chi, Kyusho Jitsu und Okinawa Karate zusammengefasst werden. Dabei handelt es sich um sanfte und harte Ausdrucksformen. Dies soll auf einem hohen Niveau und unter voller Berücksichtigung der den Kampfkünsten zu Grunde liegenden Lebensphilosophien geschehen.

Artikel # 2
Um das unter #1 definierte Niveau zu erreichen, wird ein Haupt-Trainern eingesetzt. Der Haupt-Trainer kann aus der Gruppe erfahrene Kampfkünstler/Kampfkünstlerinnen als Assistenztrainer auswählen, um mit zu helfen, die Unerfahreneren zu unterrichten und zu trainieren. Zusätzlich kann der Vorstand externe Trainerinnen oder Trainer einladen. Die Unterrichtenden werden vom Verein für ihre Arbeit entschädigt.

Artikel # 3
Der Kampfkunstverein Kokyudo unterrichtet in den drei Grundstilen klassisches Kung Fu (Tai Chi und Chi Gong), Kyusho Jitsu und Okinawa Karate.

Artikel # 4
Grundsätzlich wird angestrebt, dass das Kampfkunstwissen über verschiedene Leute verteilt wird. Alle aktiven, erfahreneren Vereinsmitglieder sollen die Möglichkeit haben, einzelne Bewegungsabläufe (Sets, Formen oder Katas) zu bewahren, zu pflegen und auch anderen ausgewählten Personen weiterzugeben.

Artikel # 5
Der Vorstand sorgt für ein geeignetes Trainingslokal.

Artikel # 6
Die Mitgliederbeiträge werden jeweils Ende eines Monats fällig. Höhe und Umfang wird mit den Mitgliedern besprochen. Die finanziellen Mittel sammeln sich aus: Mitgliederbeiträgen, Sponsoring, Verkauf von Artikeln, Spenden, ü̈brigen Einnahmen und Zuwendungen Dritter.

Artikel # 7
Der Vorstand ist bemüht, dem Verein durch Spenden und andere Unterstützungen finanzielle Mittel zukommen zu lassen.

Artikel # 8
Die finanziellen Mittel werden vollumfänglich zum Erhalten der Struktur, und zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten im Sinne des Zwecks des Kampfkunstvereins Kokyudo, zum Unterhalt der bestehenden Struktur und zur Bestreitung administrativer Kosten verwendet. Sollte sich ein Überschuss ergeben, bestimmt die Vereinsversammlung, wie dieser eingesetzt werden soll.

Artikel # 9
Neumitglieder und Interessierte haben die Möglichkeit, während vier Trainingswochen gratis dem Training beizuwohnen. Bei einem Beitritt wird der Mitgliederbeitrag für den nächsten Monat fällig.

Artikel # 10
Ein Vereinsaustritt ist jeweils per Ende Monat möglich. Der Vorstand behält sich vor, gewisse Vereinsmitglieder aus dem Verein auszuschliessen.

Artikel # 11
Bei Unfällen wird jede Haftung abgelehnt. Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Mitgliedes.

Artikel # 12
Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, einem Kassier/einer Kassiererin, einer Revisorin/einem Revisor, dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin und dem Trainerteam. Der Vorstand verwaltet den Verein und vertritt ihn nach aussen. Der Kassier/die Kassiererin verwaltet die Mitgliederbeiträge und die Bezahlung der Vereinskosten und wird dabei von der Revisorin/dem Revisor geprüft. Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin unterhält die Vereinshomepage und unterstützt den Präsidenten/die Präsidentin bei diversen Arbeiten organisatorischer Art. Ämterkumulation ist möglich.

Artikel # 13
Alle Mitglieder haben Wahl- und Stimmrecht im Verein. Die Vorstandsmitglieder müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Artikel # 14
Es findet jedes Jahr eine Vereinsversammlung statt. Jedes Vorstandsmitglied hat die Möglichkeit, eine Vorstandssitzung einzuberufen, der Vorstand als Ganzes kann eine ausserordentliche Vereinsversammlung einberufen.

Artikel # 15
Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod und bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.





Pround Member of
D.K.I. Dillman Karate International and
Zendoryu Martial Arts

KOKYUDO MARTIAL ARTS

RYUKYU KEMPO MARTIAL ARTS


KOKYU-DO | Andrew Picker | Friedrich Oser-Strasse 12 - Haus B6 | CH-4059 Basel | +41 79 340 62 67

| Top |